Ergeben sich Anhaltspunkte für eine krankheitswertige psychische Beeinträchtigung, unterstütze ich Sie umfassend bei der Beantragung der Kostenübernahme für eine
Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse oder Beihilfe.
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf bis zu drei Sprechstunden. Die
Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Ist eine Psychotherapie erforderlich, wird die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragt.